Compliance Leitlinien

Vorwort des CEO

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

die ARTEMIS Augenkliniken und MVZ stehen nicht nur für medizinische Exzellenz, sondern auch für Werte, die uns jeden Tag leiten: Respekt, Integrität, Professionalität und Empathie. Diese Werte sind das Fundament unseres täglichen Handelns – gegenüber unseren Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen und unseren Partnern.

Hier bei ARTEMIS, wo das Wohl der Menschen an erster Stelle steht, ist es entscheidend, dass unser Verhalten stets von Verantwortung und ethischem Bewusstsein geprägt ist. Dieser Verhaltenskodex dient als Orientierung und zeigt auf, welche Erwartungen wir an unser Miteinander und unsere Arbeit haben. Er unterstützt uns dabei, in herausfordernden Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass wir unsere hohen Standards jederzeit einhalten.

Dieser Verhaltenskodex ist nicht nur ein Dokument, sondern ein Versprechen, welches wir alle einhalten. Er fordert uns auf, stets wachsam zu sein – im Umgang miteinander, im Schutz der sensiblen Daten unserer Patientinnen und Patienten und bei der Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben. Gemeinsam schaffen wir so eine Kultur, in der Vertrauen, Offenheit und Qualität im Mittelpunkt stehen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, die Werte und Prinzipien unseres Verhaltenskodex in Ihrer täglichen Arbeit zu leben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Unternehmen ein Ort bleibt, an dem sich Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und Partner gleichermaßen wohl und respektiert fühlen.

Herzliche Grüße

Ihr
Dr. Christoph Mahnke
CEO ARTEMIS Augenkliniken und MVZ

ARTEMIS Verhaltenskodex

Präambel

Die ARTEMIS Augenkliniken GmbH nebst verbundenen MVZ ist bundesweit einer der führenden Anbieter von Behandlungen und Operationen bei Augenerkrankungen. Der faire Umgang mit unseren Mitarbeitenden, Patienten*, Lieferanten, Dienstleistern, Behörden und Geschäftspartnern steht bei uns an erster Stelle. Dabei sind wir immer um einen angemessenen Interessenausgleich bemüht, dulden aber keine Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien. Wir werden gegen jede Form der Nichtbeachtung dieses Verhaltenskodex entschieden vorgehen.

Dieser Kodex gibt unseren Mitarbeitenden die Sicherheit, ein rechtlich einwandfreies Verhalten mit unseren ethischen Grundwerten zu verbinden und bei allen Aufgabenstellungen die richtige Entscheidung zu treffen. Er ist von allen ARTEMIS Mitarbeitenden verbindlich einzuhalten und umzusetzen und setzt den Rahmen für unser gemeinsames unternehmensinternes Regelwerk. Nähere Details sind unseren Richtlinien und Leitfäden zu entnehmen.

 

1. Fairer Wettbewerb

Wir stehen für einen fairen Wettbewerb, der auf Integrität, Transparenz und Chancengleichheit basiert. Wir respektieren geltende Gesetze und vermeiden Praktiken wie unlautere Absprachen, Werbung oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Unser Handeln orientiert sich an einem ethischen Umgang mit Mitbewerbern, Kunden und Partnern, um nachhaltigen Erfolg und Vertrauen zu fördern.

 

2. Korruptionsbekämpfung

Wir verpflichten uns, jegliche Form von Korruption und Bestechung konsequent zu verhindern. Unsere Geschäftspraktiken basieren auf Integrität, Transparenz und Fairness. Niemand in unserem Unternehmen darf unzulässige Vorteile fordern, anbieten oder annehmen, weder im direkten noch im indirekten Zusammenhang mit unserer Tätigkeit. Verstöße gegen diese Grundsätze werden sanktioniert. Wir halten uns an geltende Gesetze und fördern ein Arbeitsumfeld, welches ethisches Verhalten stärkt.

 

3. Compliance

Compliance bei ARTEMIS bedeutet, dass alle Mitarbeitende und Führungskräfte die geltenden Gesetze, Vorschriften, internen Richtlinien und ethischen Standards einzuhalten haben. Dies umfasst insbesondere die Vermeidung von Korruption, Interessenkonflikten und Datenschutzverletzungen. Die Einhaltung aller entsprechenden Regeln schützt nicht nur das Unternehmen, sondern fördert auch eine transparente und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Jeder ist dafür verantwortlich, Verstöße zu melden und bei Fragen oder Unsicherheiten rechtzeitig Unterstützung einzuholen.

 

4. Interessenskonflikte

Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, potenzielle Interessenskonflikte frühzeitig offenzulegen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden. Interessenskonflikte können entstehen, wenn persönliche, finanzielle oder berufliche Interessen einer Person mit den Interessen des Unternehmens oder der Gemeinschaft in Konflikt stehen. Entscheidungen müssen stets im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden, ohne persönliche Vorteile oder Vorlieben einfließen zu lassen.

 

5. Handelsbestimmungen

Im Rahmen dieses Verhaltenskodex verpflichten wir uns zu ethischem und verantwortungsvollem Handeln. Alle Mitarbeitende sind angehalten, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und faire Geschäftspraktiken zu fördern. Wir erwarten von unseren Partnern und Lieferanten, dass sie ebenfalls höchste Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz und Nachhaltigkeit wahren. Korruption, Bestechung und unlautere Wettbewerbspraktiken haben in unserem Unternehmen keinen Platz. Durch die Einhaltung dieser Prinzipien streben wir danach, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen und einen positiven Einfluss auf die Gemeinschaft und die Umwelt auszuüben.

 

6. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat bei ARTEMIS höchste Priorität. Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und sensible Information vertraulich zu behandeln. Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und ausschließlich an autorisierte Personen weitergegeben werden. Sicherheitsmaßnahmen wie Passwörter und Verschlüsselungen sind strikt einzuhalten. Verstöße gegen den Datenschutz werden ernst genommen und können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

 

7. Produktsicherheit und Produktqualität

Die Sicherheit und die Qualität aller verwendeten Produkte stehen an erster Stelle. Wir verpflichten uns, höchste Standards einzuhalten, um sicherzustellen, dass die verwendeten Produkte den geltenden gesetzlichen Vorschriften, internen Qualitätsrichtlinien und den Erwartungen unserer Patientinnen und Patienten entsprechen. Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, potenzielle Risiken oder Qualitätsprobleme unverzüglich zu melden und aktiv an der kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse mitzuwirken. Unser Ziel ist es, zu jedem Zeitpunkt sichere, zuverlässige und qualitativ hochwertige Produkte zu gewährleisten.

 

8. IT und Cybersicherheit

Zum Schutz sensibler Daten und Systeme sind alle Mitarbeitende verpflichtet, IT-Sicherheitsrichtlinien einzuhalten, starke Passwörter zu verwenden und vertrauliche Informationen nicht unbefugt weiterzugeben. Der Zugriff auf unsere IT-Systeme darf ausschließlich mit autorisierten Zugängen erfolgen und verdächtige Aktivitäten oder Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung zur Sicherstellung einer sicheren digitalen Arbeitsumgebung bei ARTEMIS.

 

9. Menschenrechte

Die Würde und die Rechte jedes Einzelnen sind zu achten und zu schützen. Alle Menschen sind gleichberechtigt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen. Diskriminierung, Belästigung und jede Form von menschenrechtsverletzendem Verhalten werden in keiner Weise toleriert. Unsere Handlungen und Entscheidungen basieren auf den Grundprinzipien von Respekt, Fairness und Gleichbehandlung.

 

10. Umweltschutz

Wir verpflichten uns, verantwortungsbewusst mit unseren natürlichen Ressourcen umzugehen und aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Unser Ziel ist es, nachhaltige Praktiken in all unseren Tätigkeiten zu fördern, Abfall zu minimieren und Energie effizient zu nutzen. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden und Partnern, umweltbewusst zu handeln und gemeinsam daran zu arbeiten, unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern.

 

11. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit und die Sicherheit aller Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Jeder ist verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutzgesetze, Sicherheitsvorschriften und Unternehmensrichtlinien einzuhalten. Gefährdungen und Risiken sind umgehend zu melden und es ist sicherzustellen, dass alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds getroffen werden. Die aktive Mitwirkung an Schulungen und Sicherheitsmaßnahmen ist entscheidend, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle zu gewährleisten.

 

12. Kommunikation am Arbeitsplatz

Wir legen Wert auf eine respektvolle und offene Kommunikation. Alle Mitarbeitende sollen ein Umfeld schaffen, in dem Meinungen und Ideen frei ausgetauscht werden können. Zuhören, konstruktives Feedback und ein wertschätzender Ton sind wesentliche Bestandteile unserer Zusammenarbeit. Diskriminierende, beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen haben keinen Platz und werden nicht toleriert. Vertrauliche Informationen sind mit Sorgfalt und Diskretion zu behandeln.

 

13. Firmeneigentum

Alle materiellen und immateriellen Güter, die der Firma gehören, einschließlich Geräte, Fahrzeuge, Finanzmittel, Daten, Software, Marken und geistiges Eigentum, sind wertvolle Ressourcen, die sorgsam und verantwortungsbewusst genutzt werden müssen. Mitarbeitende sind verpflichtet, das Eigentum der Firma ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder Beschädigung zu schützen. Jede private Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsleitung.

 

14. Hinweisgebersystem

ARTEMIS fördert eine offene Unternehmenskultur, in der alle Mitarbeitende und Partner ohne Angst vor negativen Konsequenzen auf potenzielles Fehlverhalten hinweisen können. Unser Hinweisgebersystem bietet eine vertrauliche und sichere Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Standards zu melden. Alle Meldungen werden sorgfältig geprüft und beantwortet, unter Wahrung sowohl des Schutzes der Hinweisgebenden wie auch der Rechte der weiteren Beteiligten.

 

15. Spenden

Wir fördern eine transparente und verantwortungsvolle Handhabung von Spenden. Alle Spenden sollen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden und den Werten unserer Organisation entsprechen. Jegliche Formen von Druck oder unethischen Praktiken in Verbindung mit Spenden sind untersagt. Alle Prozesse rund um das Spendenmanagement werden regelmäßig überprüft, um Integrität und Transparenz zu gewährleisten.

 

16. Geschenke und Einladungen

Mitarbeitende dürfen nur Geschenke oder Einladungen annehmen oder aussprechen, die im geschäftlichen Kontext angemessen, freiwillig und nicht dazu geeignet sind, Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen. Unangemessene Geschenke oder Einladungen, die einen Interessenkonflikt hervorrufen könnten, sind abzulehnen. Bei Unsicherheiten ist der verantwortlichen Geschäftsführer oder der Chief Compliance Officer hinzuzuziehen.

 

17. Lobbying

Wir verpflichten uns zu transparenter und ethischer Einflussnahme auf politische und regulatorische Entscheidungen. Alle unsere Aktivitäten stehen im Einklang mit geltenden Gesetzen und internen Richtlinien. Unser Ziel ist es, faktenbasierte Argumente beizutragen, die zu fairen und nachhaltigen Entscheidungen führen.

 

18. Politisches Engagement

Wir begrüßen und respektieren das politische Engagement, solange es im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht und keine Konflikte mit den Interessen des Unternehmens oder der Arbeitszeit entstehen. Politische Aktivitäten sind außerhalb der Arbeitszeit und unabhängig von den Ressourcen des Unternehmens durchzuführen. Diskriminierende, radikale oder rechtswidrige Inhalte sowie die Nutzung des Firmennamens oder -logos sind in diesem Kontext untersagt.

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Wörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

Grundsatzerklärung LkSG

Grundsatzerklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) und dessen Umsetzung in der ARTEMIS-Unternehmensgruppe

 

Vorwort und Bekenntnis des Managements

Die Augenkliniken und MVZ der ARTEMIS-Gruppe (auch: ARTEMIS) stehen für höchste Qualität und Patientensicherheit in der Diagnostik und Behandlung aller wesentlichen Erkrankungen des menschlichen Auges.

Als Unternehmensgruppe, die im Schwerpunkt im Bereich der medizinischen Versorgung tätig ist, sieht sich ARTEMIS als in besonderem Maße dem Gemeinwohl und der daraus erwachsenden ethischen und rechtlichen Verantwortung verpflichtet. ARTEMIS bekennt sich durch diese Erklärung zur Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit im Geschäftsbereich der ARTEMIS-Gruppengesellschaften. Dabei orientieren wir uns an internationalen Standards und geltender Gesetzgebung.

Es ist der Anspruch von ARTEMIS, im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass innerhalb unserer Lieferketten die Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit als selbstständige Verantwortung begriffen, diesen Belangen die gebührende Bedeutung im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit eingeräumt und Verletzungen dieser Rechte vorgebeugt wird.

Mit folgender Grundsatzerklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wollen wir ein Bekenntnis für soziale Verantwortung, Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Umweltschutz abgeben. Diese Grundsatzerklärung gilt für die Iris MIV TopCo GmbH als Obergesellschaft gem. § 1 Abs. 3 LkSG sowie für ihre Tochter- und Enkelgesellschaften soweit deren Geschäftsbereich aufgrund eines beherrschenden Einflusses zu ihrem Geschäftsbereich zählt, § 2 Abs. 6 S. 2 LkSG.

Die Unternehmen der ARTEMIS-Gruppe bekennen sich dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und innerhalb des Geschäftsbereichs der Obergesellschaft sowie der nach § 2 Abs. 6 S. 2 LkSG zu beachtenden Geschäftsbereiche der gruppenangehörigen Gesellschaften und entlang der Lieferketten zu achten. Hier bekennt sich ARTEMIS insbesondere zu:

  • dem Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit,
  • dem Verbot aller Formen der Sklaverei, sklavereiähnlichen Praktiken,
  • dem Verbot der Diskriminierung etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung,
  • der Absicherung und Stärkung der Koalitionsfreiheit,
  • der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes und zur Verhütung arbeitsbezogener Gesundheitsgefahren,
  • dem Verbot des Vorenthaltens angemessener Löhne,
  • dem Verbot der Umweltverschmutzung durch schädliche Umweltveränderung, übermäßigen Wasserverbrauch,
  • dem Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen.

 

Das Engagement zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz orientiert sich u.a. an folgenden international anerkannten Rahmenwerken und Standards:

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III))
  • Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EU Menschenrechtskonvention).
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU Grundrechtescharta)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozial-Standards (ILO Kernarbeitsnormen)

 

Unsere Grundprinzipien

Um unsere menschenrechtliche Verantwortung als Gesundheitsunternehmen deutlich zu machen, dienen die folgenden Menschenrechtsaspekte – sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in unseren Lieferketten – als grundlegende Prinzipien für das unternehmerische Handeln.

 

Bereitstellung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen

Wir verpflichten uns zu einem respektvollen Umgang am Arbeitsplatz mit fairen und sicheren Arbeitsbedingungen. Wir zahlen Löhne, die den örtlichen Branchenbedingungen oder den örtlichen Mindestlöhnen entsprechen oder diese übersteigen. Bei der Lohnfestlegung berücksichtigen wir die jeweiligen Marktgegebenheiten.[1] Dabei halten wir uns an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsortes und orientieren uns an internationalen Arbeitsrechten.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Kernelemente unserer Geschäftstätigkeit. Wir achten streng darauf, dass stets sämtliche Vorschriften eingehalten werden, die dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Mitarbeitenden dienen und die im Einklang mit dem anzuwendenden Gesetzesbestand stehen. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme sowie durch Schulungen der Beschäftigten werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden getroffen, insbesondere beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung versuchen wir durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Wir verpflichten uns, in einem fortwährenden Prozess potenzielle Gefahren und Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festzustellen, zu mindern und zu vermeiden. Auf diese Weise fördern wir eine Kultur, die ein sicheres Arbeitsumfeld fördert und Schäden verhindert.[2]

 

Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streiks, einschließlich des Rechts unserer Mitarbeiter, frei zu wählen, ob sie ein bestimmtes Kollektiv oder eine Gewerkschaft gründen oder sich durch diese vertreten lassen; dies stets in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen der Beschäftigung.[3]

 

Keine illegale Kinderarbeit, keine Zwangs- oder ausbeuterische Arbeit oder moderne Sklaverei

Wir tolerieren weder die Anwendung noch die Androhung von Gewalt, Einschüchterung, Bedrohung oder andere Formen von Nötigung. Wir verbieten strikt den Einsatz, die Unterstützung oder Billigung von ausbeuterischer und illegaler Kinder- oder Zwangsarbeit.[4] Wir tolerieren keine Zwangs- und ausbeuterische Arbeit und auch keine andere Form moderner Sklaverei. Arbeitsverhältnisse müssen auf freiwilliger Basis beruhen und können von den Mitarbeitern jederzeit aus freiem Willen und mit angemessener Kündigungsfrist im Einklang mit den geltenden Gesetzen gekündigt werden. Gehälter müssen fair sein und den Gesetzen des Beschäftigungsortes entsprechen und dürfen nicht rechtswidrig einbehalten werden.[5]

 

Förderung der Gleichbehandlung und Verurteilung von Diskriminierung

Wir dulden keine Form von Diskriminierung, Belästigung oder ungerechtfertigter Benachteiligung aufgrund der nationalen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Gesundheitszustand, Staatsbürgerschaft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, Geschlechtsbekenntnis, Familienstand, Schwangerschaft, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung und aller anderen Kriterien, die durch lokale Gesetze und Vorschriften geschützt sind.[6]

 

Gesellschaft und Umwelt schützen

Wir bekennen uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung, die Lebensgrundlage Natur zu schützen, Ressourcen zu schonen und unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, Ressourcen für zukünftige Generationen zu schützen. Wenn sich der Einsatz von potentiell gefährlichen oder schädlichen Stoffen nicht vermeiden lässt, achten wir auf der Grundlage internationaler Abkommen auf einen sorgfältigen Umgang damit und eine verantwortungsvolle Entsorgung.

Damit verpflichten wir uns, die Schädigung und Beeinträchtigung von Böden, Wasser- und Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und übermäßigen Wasserverbrauch zu unterlassen sowie die Gesundheit der Menschen, die natürlichen Grundlagen für die Produktion von Nahrungsmitteln und den Zugang der Menschen zu sauberem Trinkwasser oder sanitären Einrichtungen zu erhalten.

Wir beteiligen uns nicht an der rechtswidrigen Vertreibung von Menschen sowie der Enteignung von Land, Wäldern oder Gewässern, die die Lebensgrundlage der Menschen sichern.

Dies ist für uns wichtig, da uns der enge Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Umweltaspekten bewusst ist.

 

Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen

Wir respektieren die Privatsphäre jeder Person. Wir wissen um unsere Verantwortung für die personenbezogenen Daten unserer Patienten, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und verpflichten uns, personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen zu schützen. Dabei berücksichtigen wir die besondere Sensibilität von Mitarbeiter- als auch Patienten- und Gesundheitsdaten.

 

Verantwortung übernehmen in unserer Lieferkette

Während wir uns selbst an einen hohen Standard halten, erwarten wir ebenso hohe Standards von Dritten, mit denen wir zusammenarbeiten. Daher erwarten wir auch von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, dass sie die in dieser Erklärung dargelegten Grundsätze einhalten. Dazu gehört auch die Implementierung geeigneter Prozesse zur Achtung der Menschenrechte. Von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern erwarten wir auf Anfrage, dass sie nachweisen, wie sie die folgenden Menschenrechtsgrundsätze einhalten.

 

Berücksichtigung internationaler Standards, Rahmenbedingungen und gesetzlicher Anforderungen

Unsere in dieser Erklärung dargelegte Verpflichtung orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie an relevanten international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), dem internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem internationaler  Pakt der Vereinten Nationen über politische und bürgerliche Rechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. In Fällen, in denen internationale Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, bemühen wir uns, die Prinzipien hinter den internationalen Standards zu fördern, ohne mit lokalen Gesetzen in Konflikt zu geraten.

Wir bekennen uns zur Einhaltung geltender nationaler Gesetze, wie dem deutschen Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten.

Umsetzung[7] des Risikomanagements in der ARTEMIS-Gruppe[8]

 

Verantwortlichkeiten in der ARTEMIS-Gruppe

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsatzerklärung sowie der bestehenden Sorgfaltspflichten liegen bei der Geschäftsführung der Iris MIV TopCo GmbH als Obergesellschaft der ARTEMIS. Sie beauftragt die ARTEMIS Augenkliniken GmbH mit Koordination, Ein- und Durchführung sowie der Überwachung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Die Überwachungspflicht der Iris MIV TopCo GmbH umfasst neben der Einhaltung der Sorgfaltspflichten auch die Tätigkeiten der die ARTEMIS Augenkliniken GmbH in diesem Zusammenhang.

Im Auftrag der Obergesellschaft legt die ARTEMIS Augenkliniken GmbH die betriebsinterne Zuständigkeit fest. Bei der Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit wird den fachlichen Voraussetzungen angemessen Rechnung getragen. Sie ist mit den erforderlichen Entscheidungs- und Überwachungskompetenzen ausgestattet. Der Zugang zu den relevanten Informationen sowie die Unabhängigkeit werden sichergestellt.

Wir haben einen Menschenrechtsbeauftragten bestellt. Dieser arbeitet eng mit den Konzerngesellschaften der ARTEMIS-Gruppe  zusammen. Die Konzerngesellschaften stellen ihr Fachwissen für die Risikobewertung zur Verfügung und sind dafür verantwortlich, angemessene Risikomanagementmaßnahmen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu ergreifen.

 

Risikoanalyse

Es ist uns bewusst, dass sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in unserer Lieferkette Menschenrechtsrisiken auftreten können. Daher ist es unser Ziel, diese Risiken umfassend und regelmäßig zu ermitteln, zu bewerten, zu priorisieren, zu dokumentieren und zu steuern.

Um menschenrechtliche Risiken oder Verletzungen zu erkennen, zu verhindern und zu beenden bzw. zu minimieren, haben wir angemessene Risikomanagementprozesse implementiert.

Um menschenrechtliche Risikobereiche zu identifizieren, verfolgen wir einen risikobasierten Ansatz. In unserer Risikoanalyse betrachten wir potenzielle Risiken nach länder- und branchenspezifischen Aspekten und ermitteln auf dieser Grundlage im nächsten Schritt konkrete Risiken. Diese bewerten wir anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der (drohenden) Verletzung.

Es ist grundsätzlich für jeden wesentlichen Geschäftspartner festzustellen, ob er die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen von ARTEMIS, die im Verhaltenskodex festgelegt sind, erfüllt. Die Prüfung erfolgt zum einen vor Eingehung eines Vertragsverhältnisses, wird aber auch während der Geschäftsbeziehung regelmäßig erneuert.

Soweit eine Priorisierung von Risiken erforderlich erscheint, erfolgt diese neben Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher des Risikos sowie des Ausmaßes, in dem wir durch unsere Geschäftstätigkeit zur Verwirklichung des Risikos beitragen können.

Die Risikoanalyse für unsere eigene Geschäftstätigkeit erfolgt grundsätzlich jährlich sowie regelmäßig für relevante Geschäftspartner und bei Bedarf auch auf Ad-hoc-Basis.

 

Wirksamkeitskontrolle

Wir verpflichten uns, sorgfältig zu überwachen, welche regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit Menschenrechten für unsere eigene Geschäftstätigkeit und unsere Lieferkette gelten. Wir verpflichten uns auch, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und des Menschenrechtsrisikomanagementprozesses zu überwachen. Auf Grundlage dieser Wirksamkeitsprüfungen aktualisieren wir bei Bedarf Abhilfe- oder Vorbeugungsmaßnahmen.

 

Beschwerdemechanismus

Wir erkennen die Bedeutung einer offenen Kommunikation an und wollen ein Umfeld schaffen, in dem Patienten, Mitarbeiter, Mitglieder lokaler Gemeinschaften und Geschäftspartner oder andere potenziell betroffene Personen potenzielle Compliance- oder Menschenrechtsverletzungen über den ARTEMIS Compliance Ombudsmann melden können. Diese Beschwerdemöglichkeit ist internen und externen Stakeholdern zugänglich. Wir haben unser bestehendes Meldesystem im Hinblick auf die Möglichkeit der vertraulichen Beschwerde über Beeinträchtigungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Positionen weiterentwickelt.

Erlangt ARTEMIS durch das Beschwerdeverfahren Informationen über Risiken oder Rechtsverstöße werden die Informationen intern überprüft und bewertet. Jedem begründeten Verdacht oder konkreten Hinweis wird sorgfältig und konsequent nachgegangen. Je nach Ergebnis der internen Überprüfung werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Die Erkenntnisse aus Meldungen und Hinweisen über das Beschwerdeverfahren werden im Rahmen der Risikoanalyse berücksichtigt.

Die detaillierte Verfahrensordnung über die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 8 LkSG finden Sie hier.

 

Abhilfe

Besteht ein begründeter Verdacht oder liegt ein konkreter Hinweis auf die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht im Geschäftsbereich von ARTEMIS vor, werden durch die zuständige Person in Abstimmung der Geschäftsleitung der Obergesellschaft sowie ggf. der Geschäftsleitung der betroffenen Gruppengesellschaft erforderliche und angemessene Abhilfemaßnahmen geprüft und umgesetzt.

 

Auch im Fall eines begründeten Verdachts oder konkreten Hinweises auf die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren Zulieferer reagiert ARTEMIS unverzüglich und in Ansehung der (drohenden) Verletzung angemessen. ARTEMIS wirkt etwa über vertragliche Verpflichtungen darauf hin, dass seine unmittelbaren Zulieferer und Geschäftspartner relevante Informationen und eine geeignete Ansprechperson zur Verfügung stellen sowie zur Sachverhaltsaufklärung beitragen.

 

ARTEMIS ist sich bewusst, dass die Einflussmöglichkeiten entlang der Lieferketten insbesondere von Arzneimitteln oder Medizinprodukten teilweise gering sind. Daher besteht der Anspruch und die Bemühung, bei der Auswahl der unmittelbaren Zulieferer besonders auch auf deren Maßnahmen zur Sicherung der Sorgfalt entlang der Lieferketten zu achten. ARTEMIS fragt hierzu Auskünfte und Informationen betreffend die eigenen Maßnahmen der Zulieferer sowie etwaige Auffälligkeiten oder Vorkommnisse in deren Lieferkette ab.

 

ARTEMIS behält sich bei besonders schwerwiegenden und andauernden Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten durch einen unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer stets eine angemessene Reaktion, über die Aufforderung unverzüglicher Maßnahmen zum Abstellen der Pflichtverletzung, der Beseitigung der Verletzung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

 

Prävention

Die Risikoanalyse der ARTEMIS wird durch angemessene Präventionsmaßnahmen ergänzt.

ARTEMIS verpflichtet die Leitungsfunktionen sowie die Mitarbeitenden der Gruppenunternehmen sowie die Lieferanten und Geschäftspartner über Verhaltenskodizes zum Bekenntnis zu den Werten und Schutzzielen dieser Grundsatzerklärung als auch zu dementsprechenden Verhaltensstandards.

Für zentralen und dezentralen Einkauf werden bei ARTEMIS Standards geschaffen, die der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten dienen und die Ziele von ARTEMIS in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Umwelt und Nachhaltigkeit fördern.

ARTEMIS führt in angemessenen Abständen regelmäßige sowie anlassbezogene Kontrollen des eigenen Geschäftsbereichs durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu reduzieren.

 

Dokumentation und Berichtserstattung

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der ARTEMIS-Gruppe wird fortlaufend dokumentiert.

ARTEMIS legt jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Gruppe für das vergangene Geschäftsjahr bei der zuständigen Behörde vor. Der Bericht enthält Informationen zur Risikoanalyse und zu identifizierten Risiken und oder Verletzungen, die Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen. Er wird öffentlich zugänglich gemacht.

 

Erwartungen an Lieferanten und Geschäftspartner der ARTEMIS-Gruppe

ARTEMIS bekennt sich zu seiner sozialen und ökologischen Verantwortung. Sie ist bestrebt, bei der Unternehmensführung und den unternehmerischen Aktivitäten der Gruppe Nachhaltigkeit und die Achtung der Menschenrechte stets in den Blick zu nehmen und die Prozesse und geschäftlichen Aktivitäten in diesem Sinne zu optimieren.

Die größten Risiken, die direkt oder indirekt mit dem unternehmerischen Handeln von ARTEMIS und den Lieferketten im Zusammenhang stehen könnten, sieht ARTEMIS bei folgenden Themenfeldern:

 

  • Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer u. sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre und des Patientengeheimnisses,
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Gefährdungen durch Umweltverschmutzungen (z.B. bei der Herstellung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder der unsachgemäßen Entsorgung von Abfällen),
  • Korruption und Bestechung.

 

Von Zulieferern und Geschäftspartnern der Gruppe wird erwartet, dass sie sich dieser sowie ggf. weiterer von ihrer jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit ausgehenden Risiken für Menschen- und Umweltrechte bewusst sind. Sie sollen sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Umweltschutz und der Nachhaltigkeit bekennen und Maßnahmen zum Schutz ergreifen.

ARTEMIS kommuniziert diese Erwartungshaltung an Geschäftspartner und Lieferanten unter anderem über die Supplier Code of Conduct, der diesen zur Kenntnis gebracht wird. ARTEMIS ist bestrebt, die Einhaltung der Anforderungen über vertragliche Regelungen oder vom Lieferanten oder Geschäftspartner bei der Geschäftsanbahnung abzugebende Selbsterklärungen abzusichern.

 

Weiterentwicklung

Die Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden von ARTEMIS stetig überprüft, weiterentwickelt und verbessert.

Auch diese Grundsatzerklärung wird jährlich aktualisiert und um die fortlaufenden Erkenntnisse zu Risiken sowie Weiterentwicklungen der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ergänzt.

 


[1] Zahlung eines angemessenen Lohns, der mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht; geleitet von den Konventionen 26 und 131 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

[2] Beachtung der Arbeitsschutzpflichten nach dem Recht der Arbeitsstätte, wenn dadurch die Gefahr von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entsteht; geleitet von den ILO-Konventionen 1, 4, 155 und 164.

[3] Geleitet von den ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154.

[4] Geleitet von den ILO-Regeln zum Verbot von Kinderarbeit unter dem Mindestalter gemäß ILO-Konvention 138 und zum Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß ILO-Konvention 182.

[5] Achtung des Zwangsarbeitsverbots, mit Ausnahme von Arbeiten und Dienstleistungen, die im Einklang mit den ILO-Konventionen 29 und 105 oder dem Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte von 1966 stehen

[6] Geleitet von den ILO-Konventionen 110, 111 und 159.

[7] Die Obergesellschaft Iris MIV TopCo GmbH der ARTEMIS-Gruppe hat ihre Tochtergesellschaft, ARTEMIS Augenkliniken GmbH, mit der Umsetzung der Maßnahmen gem. § 3 Abs. 1 LkSG beauftragt. Bei der ARTEMIS Augenkliniken GmbH ist die zentrale Compliance für ARTEMIS angesiedelt. Die operative Umsetzung des Risikomanagements erfolgt durch die ARTEMIS Augenkliniken GmbH. Die Überwachung der Umsetzung der Pflichten durch die ARTEMIS Augenkliniken GmbH obliegt der Obergesellschaft.

[8] Soweit weiter von der ARTEMIS-Gruppe oder ARTEMIS gesprochen wird, sind die Obergesellschaft sowie die von ihr beherrschten Tochter- und Enkelgesellschaften gemeint, deren Geschäftsbereiche in die Überwachungspflichten der Iris MIV TopCo GmbH fallen.

Compliance Ombudsmann

Für unternehmensinterne und -externe Hinweisgeber, insbesondere Mitarbeiter, Geschäftspartner und Wettbewerber von Artemis sowie sonstigen Stakeholdern steht ein Compliance Ombudsmann zur Verfügung, an den mögliche Compliance Fälle (Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien) gemeldet werden können und mit dem eine vertrauliche Kommunikation mit den Hinweisgebern hierüber gewährleistet wird. Über den Compliance Ombudsmann kann auch auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der Artemis-Gruppe im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

 

COMPLIANCE OMBUDSMANN

Dr. Sebastian T. Vogel
Sophia Hoffmeister
FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 318 685 933

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