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Informationen zur Kostenübernahme beim Augenlasern

Augenlaser-Behandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten bieten einen hohen Sehkomfort. Da es sich dabei um eine medizinisch nicht notwendige Heilbehandlung handelt, werden die Kosten in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Rechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Laut Urteil IV ZR 533/15 des Bundesgerichtshofes vom 29.03.2017 können private Krankenversicherungen zur Erstattung von Augenlaserbehandlungen mit dem LASIK-Verfahren und weiteren Methoden wie PRK/Lasek herangezogen werden. Nach der Argumentation des BGH ist die Behandlung einer Sehschwäche mittels Augenlasers mittlerweile eine anerkannte Heilmethode.

Weiterhin seien Sehhilfen nur dazu geeignet, die Symptome einer Sehschwäche kurzzeitig zu beheben, diese werde im Grunde jedoch nicht korrigiert.

Anders sei das bei einer Augenlaser-Behandlung: Hier würden in der Regel die Symptome nach der Behandlung nicht mehr auftreten und die Nutzung von Kontaktlinsen oder einer Brille sei meist nicht mehr nötig.

Wer über eine private Krankenversicherung verfügt, hat nach diesem Gerichtsurteil gute Chancen, sich die Behandlungskosten einer Augenlaser-Operation erstatten zu lassen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer geplanten Augenlaser-Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse zu informieren.