Wofür benötigt man ein augenärztliches Gutachten?
Es gibt verschiedene Anlässe im Leben, die ein augenärztliches Gutachten erfordern - beruflich oder auch privat. Am häufigsten führen wir Eignungsgutachten im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen oder zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Expertise unserer ARTEMIS Augenspezialisten können wir Gutachten auf der Grundlage einer sorgfältigen augenärztlichen Untersuchung erstellen.
Wann benötigt man ein augenärztliches Gutachten?
Die meisten augenärztlichen Gutachten werden zur Vorlage bei Versorgungsämtern, zur Erlangung einer Fahrtauglichkeit oder für bestimmte Führerschein-Klassen benötigt.
- augenärztliche Gutachten für PKW, LkW, Taxi usw.
- augenärztliche Pilotenuntersuchungen für AMC 1 und 2
- Eignungsuntersuchung für Polizeidienst, Feuerwehr, Bundespolizei
- Renten- und Versicherungsgutachten
- Bootsführerschein-Augentest
- Bildschirmarbeitsplatz-Gutachten
- Flugtauglichkeitszeugnis
- tauchmedizinische Augenuntersuchung
- Gutachten für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z.B. Lokführer, Kranfahrer, Staplerfahrer u.ä.)
Welche Untersuchungen sind für ein augenärztliches Gutachten nötig?
Jedes augenärztliche Gutachten überprüft unterschiedliche Anforderungen an das Sehvermögen und inwieweit diese erfüllt werden. Für die erforderlichen Untersuchungen stehen uns verschiedene Sehtests zur Verfügung:
- Tagessehschärfe
- Gesichtsfeldmessung
- Dämmerungssehvermögen und Blendungsempfindlichkeit
- Augenstellung und Augenbeweglichkeit
- Farbensehen
- räumliches Sehvermögen
- Fehlstellungen und Bewegungsstörungen
Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, sollten Sie diese unbedingt zur Untersuchung mitbringen.
Führerscheingutachten
Für eine sichere Teilnahme am Verkehr und das Führen eines Kraftfahrzeuges (PkW oder Motorrad) ist ein Sehtest erforderlich, genauer:
Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T
Sollten Sie die Anforderungen des einfachen Sehtests nicht erfüllen oder eine Führerscheinklasse mit Pflicht zum augenärztlichen Gutachten erwerben, dann benötigen Sie das Führerscheingutachten, genauer:
- LkW-Führerschein C, CE, C1, C1E
- Busführerschein D, DE, D1, D1E
- Lizenz zur Fahrgastbeförderung P-Schein und Taxis
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Führer von LkW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Dazu ist auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.
Kosten für das augenärztliche Gutachten
Augenärztliche Gutachten und der Führerscheinsehtest gehören nicht zu den Leistungen der Krankenkassen. Wir bieten Ihnen diese Gutachten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Die Kosten variieren je nach Untersuchungsaufwand.
Häufige Fragen
Der Sehtest wird für den Erwerb des Führerscheines verlangt. Im Rahmen dieses Sehtests wird die Sehschärfe gemessen. Er gilt als bestanden, wenn die Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,7/0,7 (Visuswert) beträgt. Erreicht man nicht diese Mindestanforderung, muss ein augenärztliches Gutachten erstellt werden. Zusätzlich gibt es noch weitere Führerscheine, die ebenfalls ein Augengutachten erfordern.
Das augenärztliche Gutachten zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ist 2 Jahre gültig.
Es gibt standardisierte Vorgaben für ein augenärztliches Gutachten, die je nach Gutachten auch variieren. Die Funktionsfähigkeit der Augen wird in der Regel durch verschiedene Tests überprüft, die beispielsweise die Beweglichkeit, das Zusammenspiel der Augen und das Gesichtsfeld messen.