In Deutschland lassen sich pro Jahr etwa 150.000 Menschen die Augen lasern, um so Brillenfreiheit zu erlangen und wieder scharf sehen zu können. Wer mit diesem Gedanken spielt, steht schnell vor der Frage, ob die Kosten für das Augenlasern von der Krankenkasse getragen werden.
Gesetzliche vs. private Krankenversicherung
Die Antwort gleich vorweg: Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich keine Kosten für die Augenlaserbehandlung übernehmen darf, auch nicht aufgrund einer Bescheinigung eines Augenarztes, erstattet die private Krankenversicherung (PKV) diese Kosten in der Regel. Ob in voller oder anteiliger Höhe, hängt von den tariflich vereinbarten Leistungsgrenzen ab.
In der Vergangenheit lehnten private Krankenversicherungen die Kostenübernahme bei Augenoperationen oft ab. Traditionell argumentierten die Versicherer, dass das Augenlasern eine kosmetische Prozedur und keine medizinische Notwendigkeit sei. Stattdessen sollten die Versicherten auf eine Brille oder Kontaktlinsen zurückgreifen.
Bundesgerichtshof: Kosten für eine Augenlaser-OP sind erstattungsfähig
Das hat sich mit dem BGH-Urteil IV ZR 533/15 vom 29.03.2017 jedoch geändert: In diesem Grundsatzurteil wurde entschieden, dass die Kosten für eine Augenlaser-OP erstattungsfähig sind und deshalb von der privaten Krankenversicherung getragen werden müssen. Die Begründung des Bundesgerichtshofes: Wenn ein Heilmittel – in diesem Fall die Augenlaser-Behandlung – existiert, reicht der Verweis auf das Tragen von Hilfsmitteln wie Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als Begründung der Versicherer aus, um die Kostenübernahme zu verweigern.
Kostenübernahme: Lieber auf Nummer sicher gehen
Um sicher zu gehen, dass die Kosten Ihrer geplanten Augenlaser-OP auch wirklich erstattet werden, sollten Sie Ihre private Krankenversicherung frühzeitig über die gewünschte Operation in Kenntnis setzen und einen Kostenvoranschlag einreichen. Über die Kosten für das jeweilige OP-Verfahren informieren wir Sie gerne.
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