Nicht jedes Auge eignet sich für eine Laserkorrektur. Das bedeutet aber nicht, dass ein Leben ohne Brille damit ausgeschlossen wäre. Für die meisten dieser Fälle stehen Linsenverfahren zur Verfügung, die ohne Abtrag von Hornhautgewebe auskommen: die implantierbare Kontaktlinse und der refraktive Linsenaustausch. Sie kommen genau dann zum Einsatz, wenn die Hornhaut zu dünn ist, die Fehlsichtigkeit zu hoch oder eine Augenerkrankung gegen den Laser spricht.
Gegen eine Laserkorrektur sprechen unter anderem Keratokonus, Grauer Star, ein fortgeschrittener Grüner Star, bestimmte Hornhautdegenerationen, diabetische Veränderungen am Auge, entzündliche Augenerkrankungen und bestimmte Erkrankungen der Netzhaut.
Beim Grauen Star, fachlich Katarakt, ist der Austausch der Linse ohnehin die medizinisch vorgesehene Behandlung. Sie korrigiert die Fehlsichtigkeit in vielen Fällen gleich mit, sodass aus dem Ausschlusskriterium für den Laser der eigentliche Behandlungsweg wird.
Ein Diabetes allein ist kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, ob bereits Veränderungen am Auge vorliegen. Auch Autoimmunerkrankungen und ausgeprägt trockene Augen bedeuten nicht automatisch ein Nein: Hier prüft das Ärzteteam im Einzelfall, ob eine Laserkorrektur möglich ist oder ein Linsenverfahren besser geeignet wäre. Gerade bei trockenen Augen kann eine implantierbare Kontaktlinse die verträglichere Lösung sein, weil sie die Augenoberfläche nicht bearbeitet.
Während Schwangerschaft und Stillzeit wird von einer Laserkorrektur abgeraten. Das ist eine Frage des Zeitpunkts, nicht der Eignung: Hormonelle Veränderungen können die Brechkraft beeinflussen, sodass die Sehstärke vorübergehend nicht stabil ist. Nach der Stillzeit lässt sich die Eignung erneut prüfen.
Welcher Weg im Einzelfall passt, ergibt sich aus der Voruntersuchung. Sie klärt nicht nur, ob gelasert werden kann, sondern auch, welche Methode aus allen verfügbaren Verfahren geeignet ist.
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Augen lasern: ab welchem Alter ist es möglich?
Vor einer Laserkorrektur muss das Wachstum des Auges abgeschlossen und die Sehstärke stabil sein. Beides ist im Jugendalter noch nicht der Fall, weil sich eine Kurzsichtigkeit bis in die Zwanziger verändern kann.
Als Mindestalter gilt bei ARTEMIS die Volljährigkeit mit 18 Jahren und das Auge muss ausgewachsen sein. Entscheidend ist aber nicht das Alter allein, sondern die Stabilität: Haben sich die Brillenwerte in den letzten ein bis zwei Jahren nicht wesentlich verändert, ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Wer jünger ist und deutlich schwankende Werte hat, wartet besser ab.
Augen lasern über 60: Welche Verfahren infrage kommen
Eine feste Altersobergrenze für das Augenlasern gibt es nicht. Wer über 60 ist und eine stabile Sehstärke hat, kann grundsätzlich für eine Laserkorrektur infrage kommen. In dieser Altersgruppe verschiebt sich allerdings die Frage: Sie lautet seltener, ob gelasert werden kann, sondern häufiger, ob Lasern überhaupt das passende Verfahren ist.
Der Grund ist die Alterssichtigkeit. Ab etwa dem 45. Lebensjahr verliert die Augenlinse an Elastizität und stellt sich schlechter auf die Nähe ein. Ein Laser arbeitet an der Hornhaut und kann daran nichts ändern. Wer die Ferne lasern lässt, braucht für die Nähe weiterhin eine Lesebrille.
Hinzu kommt, dass sich ab etwa dem 60. Lebensjahr häufig erste Trübungen der Linse zeigen, die später zum Grauen Star führen. Eine Laserkorrektur an der Hornhaut würde daran nichts ändern und die spätere Behandlung des Grauen Stars auch nicht ersetzen.
Für diese Altersgruppe ist deshalb oft der refraktive Linsenaustausch die naheliegendere Option. Dabei wird die natürliche Linse durch eine berechnete Kunstlinse ersetzt. Multifokal- oder EDoF-Linsen können Ferne und Nähe abdecken, und ein Grauer Star kann in der Kunstlinse nicht mehr entstehen. Aus zwei Themen wird so ein Eingriff.
Welcher Weg im Einzelfall geeignet ist, klärt die augenärztliche Voruntersuchung. Sie prüft neben der Hornhaut auch den Zustand der Linse und schließt Augenerkrankungen aus, die häufiger mit dem Alter auftreten.