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Ratgeber: Augenlasern steuerlich absetzen – Erklärung, Rechenbeispiel & mehr

Den Traum von einem Leben ohne Brille haben viele Menschen und lässt sich heute auch erfüllen. Nachdem Sie sich einer ausführlichen Voruntersuchung fürs Augenlasern unterzogen haben und von Ihrem Augenarzt die Bestätigung haben, dass Sie für eine Laseroperation geeignet sind, ist der Traum zum Greifen nah. Häufig steht dann nur noch die Frage der Finanzierung im Raum. Je nach Behandlungsmethode liegen die Kosten für eine Operation zwischen 1.000 € bis 2.000 € pro Auge. Diese Kosten werden heutzutage leider noch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings sind die Kosten für eine Augenlaserbehandlung steuerlich absetzbar. Die volle Höhe werden Sie wahrscheinlich nicht erstattet bekommen. Jedoch können Sie mit einem Teilbetrag rechnen, abhängig von Ihrer steuerlichen Situation. 

In diesem Magazinartikel erfahren Sie mehr darüber.

Wann kann ich die Behandlung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich gilt, dass Kosten die Folge einer Krankheit oder eines Unfalls sind, als Sonderaufwendungen in der jährlichen Einkommenssteuer geltend gemacht werden können. Die Fehlsichtigkeit Ihrer Augen gilt als Krankheit, sodass die Kosten fürs Augenlasern als Folgen einer Krankheit gelten und somit steuerlich absetzbar sind.

Seit 2006 benötigen Sie dafür auch kein amtsärztliches Attest mehr. Eine Rechnung Ihres Augenarztes reicht als Nachweis vollkommen aus. Zudem können Sie auch die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstehen, steuerlich geltend machen. Das ist natürlich besonders interessant, wenn der Augenarzt Ihres Vertrauens weiter weg ist und somit erhöhte Anreisekosten anfallen.

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In welcher Höhe kann ich die Operationskosten absetzen? 

Die Höhe der Einsparung richtet sich primär nach Ihrer steuerlichen Situation. Hier spielt das Verhältnis zwischen den finanziellen Aufwendungen der Behandlung und dem Grenzwert, ab dem eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden darf, eine wichtige Rolle.

Innerhalb eines Jahres müssen die zumutbaren Kosten überstiegen werden. Dazu zählen unter anderem auch Unterhaltskosten, Kosten für eine Beerdigung oder Kosten für die Pflege von Angehörigen, wenn diese nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Ab wann die Höhe der zumutbaren Kosten überschritten ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen, der Anzahl Ihrer Kinder und danach, ob Sie ledig oder verheiratet sind.

Rechenbeispiel

Ein Angestellter verdient 40.000 € brutto im Jahr. Er ist verheiratet und hat 1 Kind. So liegt seine zumutbare Belastung bei 3% und der Durchschnittssteuersatz bei 20%. Bezogen auf sein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 40.000 € liegt seine zumutbare Belastung bei 1.200 €. Liegen die Kosten für eine LASIK-OP bei 4.000 €, so bleibt Restbetrag von 2.800 €. Bei seiner Steuerrückerstattung kann der Arbeitnehmer dann mit etwa 560 € rechnen.

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