Kostenübernahme und Zuschuss zur Sehhilfe durch Krankenkasse
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Kostenübernahme oder Zuschuss bei Sehhilfen: Wann & wie viel zahlt die Krankenkasse für Brille & Kontaktlinsen?

Wenn es um die Kostenübernahme oder den Zuschuss für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen geht, stellt sich vielen Versicherten die Frage, was die gesetzliche Krankenkasse (GKV) hierbei leistet. Die Sehhilfen sind für viele Menschen notwendig, um im Alltag gut sehen zu können. Doch ab wann zahlt die Krankenkasse für diese Hilfsmittel, und wie hoch ist der Zuschuss?

Lesen Sie weiter, um mehr über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Bezug auf Sehhilfen zu erfahren.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Brillen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Brillen in der Regel nur in Ausnahmefällen. Dies bedeutet, dass die meisten Versicherten die Kosten für ihre Brille selbst tragen müssen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen die GKV einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme für Sehhilfen gewähren kann:

  • Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss für Brillen, wenn sie eine Sehschwäche von mindestens -6 Dioptrien aufweisen.
  • Erwachsene mit besonderen Diagnosen: Erwachsene können unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss für Brillen erhalten, wenn sie an bestimmten Augenerkrankungen wie Keratokonus oder Hornhautverkrümmung leiden.
  • Arbeitsplatzbedingte Sehschwäche: Wenn die Sehschwäche auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und die Brille zur Ausübung des Berufs notwendig ist, kann die GKV einen Zuschuss gewähren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur eine einfache Sehstärkekorrektion übernimmt. Kosten für spezielle Beschichtungen oder Designerbrillen müssen in der Regel selbst getragen werden.

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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kontaktlinsen?

Im Fall von Kontaktlinsen gelten ähnliche Regelungen wie für Brillen. Die gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Kosten für Kontaktlinsen in der Regel nicht, es sei denn, es liegen besondere medizinische Gründe vor. Hier sind einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die gesetzliche Krankenkasse Kontaktlinsen bezuschusst:

  • Medizinische Notwendigkeit: Die Kontaktlinsen müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein, zum Beispiel bei starken Hornhautverkrümmungen oder bei bestimmten Augenerkrankungen.
  • Dioptrienwert: Es wird ein bestimmter Dioptrienwert vorausgesetzt, ab dem die GKV die Kosten übernimmt. Dieser Wert kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.
  • Kinder: Auch hier haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss.

Sehhilfenverordnung und gültige private Krankenversicherung

Bei der Verschreibung von Sehhilfen ist es wichtig zu wissen, dass die Verordnung durch einen Augenarzt oder Augenoptiker erfolgen muss. Die Verordnung ist in der Regel für ein Jahr gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf erneuert werden. Für Privatversicherte gelten möglicherweise andere Regelungen und Leistungen. Hier sollten Sie sich direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden, um Informationen zur Kostenübernahme und den Leistungen für Sehhilfen zu erhalten.

Zuzahlungen und Erstattungen

Wenn Sie Anspruch auf einen Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen haben, sollten Sie beachten, dass in der Regel eine Zuzahlung erforderlich ist. Die Höhe der Zuzahlung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Bedingungen und Kosten zu informieren. Die Erstattung erfolgt in der Regel auf Antrag. Sie sollten die Rechnung für Ihre Sehhilfe sorgfältig aufbewahren und sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um den Zuschuss zu erhalten.

Vorgehensweise bei der Beantragung von Sehhilfen bei der Krankenkasse

Es ist wichtig, zu betonen, wie Versicherte Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen bei ihrer Krankenkasse beantragen können. In der Regel müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  • Augenarztbesuch: Bevor Sie Ihre Sehhilfe erwerben, sollten Sie zunächst einen Augenarzt oder Augenoptiker konsultieren, um eine genaue Diagnose und Verordnung zu erhalten.
  • Kostenvoranschlag einholen: Erhalten Sie einen Kostenvoranschlag vom Optiker oder Kontaktlinsen-Spezialisten, der die vorgeschriebene Sehhilfe anbietet.
  • Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss zusammen mit der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig sind.
  • Zuzahlung leisten: Je nach den Vorschriften Ihrer Krankenkasse kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Diese kann in der Regel nach Erhalt der Sehhilfe erfolgen.
  • Rechnungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, da diese im Falle einer Erstattung oder Zuschussantrag benötigt werden.
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Alternativen zu Sehhilfen: Augenlasern und Linsenimplantate

Die Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen durch die gesetzliche Krankenkasse haben wir bereits ausführlich behandelt. Doch es gibt auch alternative Lösungen zur Korrektur von Sehproblemen, die für einige Menschen in Betracht gezogen werden können und einmalige Kosten verursachen. Hier werfen wir einen Blick auf zwei häufige Alternativen und deren möglichen Bezug zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Augenlasern: Eine langfristige Lösung

Eine der bekanntesten alternativen Methoden zur Korrektur von Sehproblemen ist die Laser-Augenchirurgie, die in verschiedenen Formen wie LASIK oder PRK bekannt ist. Bei dieser Methode wird die Form der Hornhaut verändert, um Sehfehler zu korrigieren. Das Ergebnis kann sein, dass Sie keine Brille oder Kontaktlinsen mehr benötigen.

Linsenimplantate: Eine alternative Option

Eine weitere Alternative zu Sehhilfen sind Linsenimplantate. Bei dieser Methode werden spezielle Linsen in das Auge implantiert, um die Sehqualität zu verbessern. Linsenimplantate können für Menschen geeignet sein, die aus medizinischen Gründen nicht für eine Laserkorrektur in Frage kommen.

Unser Fazit: Kostenübernahme für Sehhilfen und Alternativen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen nicht die vollen Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Die Leistungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie etwa das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit oder die Dioptrienwerte. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf von Sehhilfen bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Leistungen und Bedingungen zu informieren. Privatversicherte sollten sich direkt an ihre private Krankenversicherung wenden, um Informationen zur Kostenübernahme zu erhalten. Neben Brillen und Kontaktlinsen gibt es auch alternative Lösungen zur Korrektur von Sehproblemen, wie Augenlasern und Linsenimplantate. Diese Methoden können eine langfristige Lösung bieten, bei der keine dauerhafte Abhängigkeit von Sehhilfen erforderlich ist.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es ratsam, sich gründlich zu informieren und individuelle Absprachen mit Ihrer Krankenkasse zu treffen, um die finanziellen Aspekte zu klären. Konsultieren Sie zudem einen Augenarzt oder Spezialisten, um die geeignetste Option für Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihr Sehproblem zu ermitteln. Ihre Augengesundheit sollte stets im Vordergrund stehen, und es gibt verschiedene Wege, um sie zu erhalten oder zu verbessern.

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